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Was hat es mit der Grundsteuer auf sich?

Wirtschaft

Eine Grundsteuer ist eine Steuer, die für inländischen Grundbesitz anfällt. Sie wird von der Gemeinde eingehoben. Man unterscheidet dabei zwischen der Grundsteuer für land-und forstwirtschaftliches Vermögen und der Grundsteuer für Grundvermögen. Wir geben ihnen alle Informationen, was die Berechnung der Grundsteuer angeht.

Die jährliche Grundsteuer wird in jeweils vier Teilbeträgen (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) eingehoben, wenn der Betrag 75 Euro übersteigt. Bis zu einem Betrag von 75 Euro ist sie einmal im Jahr, nämlich am 15. Mai zu entrichten. Doch wie wird die Grundsteuer eigentlich berechnet?

Grundsteuer berechnen

Wie hoch ist die Grundsteuer?

Die Höhe der Grundsteuer hängt davon ab, ob es sich um Einfamilienhaus, Mietwohngrundstücke oder um land- und forstwirtschaftliche Betriebe handelt.

Einheitswert berechnen

Nun zur Frage: Wie wird die Grundsteuer eigentlich berechnet? Der Einheitswert wird für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen. Das Finanzamt schreibt die Berechnung vom Einheitswert gesetzlich vor. Möchte man den Grundsteuermessbetrag errechnen, so muss man von folgenden Beträgen ausgehen: Die Höhe der Grundsteuer Bei einem Einfamilienhaus beträgt die Steuermesszahl für die ersten 3.650 Euro 0,5 Promille. Für die nächsten 7.300 Euro wird 1 Promille fällig. Darüber hinaus zahlt man schon 2 Promille.

Bei Mietwohngrundstücken zahlt man für die ersten 3.650 Euro 1 Promille. Für die nächsten 3.650 Euro muss man mit 1,5 Promille rechnen. Darüber hinaus gilt wie schon beim Einfamilienhaus die Steuermesszahl von 2 Promille. Sie haben einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb? Dann wird für die ersten 3.650 Euro 1,6 Promille fällig. Darüber hinaus gilt die 2 Promille-Regel. Bei einem Grundsteuermessbetrag von 3.650 Euro beträgt die Steuermesszahl für alle übrigen Grundstücke 1 Promille. Alles was diesen Betrag übersteigt fällt wieder in die 2 Promille-Kategorie.

Wer zahlt die Grundsteuer?

Unterschied zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B

Die Grundsteuer A richtet sich an die Land-und Forstwirtschaft.  Die Grundsteuer B richtet sich jeden Grund und Boden, der bebaut werden kann. Für die Steuerpflicht ist das das Wohnsitzprinzip wichtig, da ausländischer Grundbesitz nicht der österreichischen Grundsteuer unterliegt. Prinzipiell schulden der Eigentümer, die Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie alle weiteren Berechtigten für Grund und Boden.

Befreiung von der Grundsteuer

Es ist möglich, sich unter bestimmten Umständen von der Grundsteuer befreien zu lassen. Darüber entscheidet allerdings das jeweilige Lagefinanzamt. Dabei wird zwischen einer dauernden und einer zeitlich begrenzten Grundsteuerbefreiung unterschieden. Eine dauernde Grundsteuer-Befreiung ist beispielsweise für fließende Gewässer, öffentliche Verkehrswege oder Grundstücke von Gebietskörperschaften, die der Öffentlichkeit dienen bestimmt. Für neu geschaffene (geförderte) Wohnobjekte sind zeitlich begrenzte Grundsteuerbefreiungen vorgesehen.

Neues Konzept in Deutschland

In Deutschland muss die Bundesregierung ein neues Konzept entwickeln, da die Grundsteuer besonders in Berlin nach einem veralteten und komplizierten Prinzip berechnet wird. Die angekündigten Reformen könnten allerdings auch zu steigenden Mieten in Berlin führen. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass Immobilienbesitzer eine weitere Steuererklärung an das Finanzamt abgeben müssen. Noch ist allerdings unklar, wie viel Aufwand auf die Hausbesitzer zukommt. 2014 lagen die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer in Deutschland bei knapp 14 Milliarden Euro.

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