Krongasse 6 - Historischer Charme trifft modernen Luxus
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Krongasse 6 - Historischer Charme trifft modernen Luxus, 1050 Wien, Krongasse
DAS PROJEKT
Die wunderschön sanierte Jahrhundertwendeliegenschaft aus dem Jahre 1885 befindet sich in der Krongasse, nächst Margaretenstraße und Schloßquadrat und vereint historischen Charme mit modernem Luxus. Mit viel Liebe zum Detail wurde das dreistöckige Gebäude 2025 sorgfältig restauriert und um zwei Dachgeschoßebenen und einen Personenlift erweitert, sodass der ursprüngliche Charakter in perfektem Einklang mit einer hochwertigen, zeitgemäßen Ausstattung steht. Alle Einheiten verfügen über einen Fernwärmeanschluss und ein Kellerabteil.
Zum Verkauf stehen neben den sanierten Altbau- und Dachgeschoßwohnungen auch mehrere unbefristet vermietete Einheiten und Apartments.
Sehr gerne übermitteln wir Ihnen eine Übersicht aller verfügbarer Einheiten sowie ausführliche Exposés zu den jeweiligen Wohnungen.
ÜBERSICHT WOHNUNGEN
* Wohnflächen von ca. 45 qm bis 130 qm
* 2 bis 3 Zimmer
* neu errichtete Dachgeschoßwohnungen mit Freiflächen im 1. DG
* Penthouse im 2. DG mit privater Dachterrasse
* generalsanierte Gartenwohnung mit Terrasse und Garten
* renovierungsbedütftige Altbauwohnung im 2. Liftstock
FÜR ANLEGER
* unbefristet vermietete Altbauwohnungen zwischen ca. 30 qm und 163 qm (teilweise mit Balkon)
* gewerblich vermietbare Apartments im Erdgeschoß mit je ca. 30,5 qm
AUSSTATTUNGSHIGHLIGHTS
* Klimatisierung und Außenbeschattung in den Dachgeschoßwohnungen
* Balkone, Loggien, Terrassen, Dachterrassen und Garten
* Fernwärme
* Fußbodenheizung und Eichenparkett in den sanierten Einheiten
* neuer Personenlift
* Kellerabteile
* überdachter Fahrradabstellplatz im Innenhof
NEBENKOSTEN
Die Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung ist gebunden an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Rumpf in, 1010 Wien, Freyung 6. Die Kosten betragen 1,5 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt. sowie Barauslagen und Beglaubigung.
Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, bei erfolgreichem Abschlussfall eine Provision anfällt, die den in der Immobilienmaklerverordnung BGBI. 262 und 297/1996 festgelegten Sätzen entspricht – das sind 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt. Diese Provisionspflicht besteht auch dann, wenn Sie die Ihnen überlassenen Informationen an Dritte weitergeben. Es besteht ein wirtschaftliches Naheverhältnis zum Verkäufer. Wir weisen darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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