Altbaujuwele im 5. Bezirk
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Altbaujuwele im 5. Bezirk , 1050 Wien, Schönbrunner Straße 60
Entdecken Sie 5 attraktive Altbauwohnungen, die in einem stilvollen und gut erhaltenen Wohnhaus im 5. Bezirk zum Verkauf stehen.
Die Wohnungen Tops 3, 7, 9 und 10 überzeugen durch ihre hochwertige Sanierung und stilvolle Ausführung, während Top 8 mit attraktivem Sanierungspotenzial aufwartet. Mit Wohnflächen zwischen 35 m² und 147 m² bieten die Einheiten maßgeschneiderte Grundrisse für jeden Lebensstil – von der kompakten Stadtwohnung bis zum großzügigen Familienzuhause.
Besonders hervorzuheben sind die Tops 9 und 10, die mit einem großen, westseitigen Balkon zusätzlichen Wohnkomfort bieten. Hochwertige Materialien, durchdachte Raumkonzepte und ein zeitloses Design machen diese Wohnungen zu einem Wohn(t)raum in bester Lage..
Innerhalb der nächsten 6 Monate wird auf Kosten des Eigentümers ein Aufzug eingebaut.
Die Ausstattung umfasst:
• edlen Parkettboden
• neue Türen
• moderne Button-Smart-Home-Technologie
• hochwertige Fliesen in Marmoroptik in den Nassbereichen
Lage
Die Schönbrunner Straße 60 überzeugt mit ihrer zentralen Lage im lebendigen Margareten. Die Umgebung bietet eine hervorragende Infrastruktur mit Geschäften, Cafés und Restaurants sowie eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung durch die nahe U4-Station "Pilgramgasse". Zudem befinden sich mehrere Buslinien in unmittelbarer Nähe, darunter die Linien 12A, 13A und 59A, die an der Station "Margaretenplatz/Schönbrunner Straße" halten. Diese vielfältigen Verkehrsanbindungen ermöglichen eine schnelle und bequeme Erreichbarkeit sowohl des Stadtzentrums als auch anderer Bezirke Wiens. Ebenso sorgen der Wienfluss, Parks und das nahegelegene Naschmarkt-Viertel für Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. Eine ideale Lage für alle, die urbanes Leben mit hervorragender Erreichbarkeit verbinden möchten.
Ansprechpartner
Herr Vladimir Adamovic || +43 699 17 55 66 41 || va@jpi.at
Frau Doris Kurzweil || +43 699 17 55 66 16 || dk@jpi.at
Wir weisen darauf hin, dass wir mit dem Abgeber in ständiger Geschäftsbeziehung stehen und schon aus diesem Grund ein wirtschaftliches Naheverhältnis vorliegt.










