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Die Suche nach der perfekten Gemeindewohnung

Immobilien & Wohnen

Eine Gemeindewohnung ist bei vielen Menschen sehr beliebt, da sie im Gegensatz zu Häusern oder Eigentumswohnungen leistbar ist. Es gibt aber auch hier Vor-und Nachteile. Wir verraten Ihnen, wann Sie für eine Gemeindewohnung infrage kommen und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.  

Insgesamt sind fünf Schritte notwendig, damit Sie zu ihrer Gemeindewohnung kommen. Egal ob es eine Gemeindewohnung in Wien oder eine Gemeindewohnung in Graz ist. Man erwirtschaftet mit Gemeindewohnungen keinen Gewinn. So gesehen ist die Miete also relativ günstig. Dies ist insbesondere von Bedeutung, weil vor allem im unseren Segment die Wohnpreise ansteigen. Doch wie erfolgt eigentlich die Direktvergabe einer Gemeindewohnung?

Gemeindewohnung anmelden

Wiener Wohnen Gemeindewohnung 

Eine Gemeindewohnung in Wien kann beispielsweise über Wiener Wohnen beantragt werden. Sie saniert und verwaltet die Wohnhausanlagen in Wien. Auch die 220.000 Gemeindewohnungen zählen dazu. Rund 4.500 Mitarbeiter kümmern sich dort um ihre Anliegen. Doch zunächst müssen Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählt in erster Linie die Vollendung des 17. Lebensjahres. Sie müssen darüber hinaus einen zwei Jahre durchgehenden Hauptwohnsitz in Wien nachweisen können. Die österreichische Staatsbürgerschaft sowie die Unterschreitung der Einkommensgrenze nach dem nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz zählen ebenso dazu. Hinzu kommen noch sogenannte Vormerkgründe. Dies können beispielsweise ein Überbelag, Hausstandsgründung oder Personen mit besonderen Bedürfnissen sein.

Gemeindewohnung ohne Vormerkschein

Die Direktvergabe einer Gemeindewohnung kann natürlich auch ohne Vormerkschein erfolgen. Allerdings muss man sich auf längere Wartezeiten einstellen. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt derzeit eineinhalb Jahre. Menschen in sozialer Not haben eine bevorzugte Stellung. Das Netto-Jahreseinkommen darf bei einer Person 45.510,00 nicht überschreiten. Bei zwei Personen wären es 67.820,00 Euro. Drei Personen dürften demnach nicht mehr als 76.750,00 Euro jährlich verdienen. Bei vier Personen liegt die Grenze bei 85.670,00 Euro. Für jede weitere Person kommen 5.000 Euro hinzu. Darüber hinaus gilt: Je länger Sie in Wien wohnen, desto größer sind Ihre Chancen auf eine Gemeindewohnung. Wer seit fünf Jahren oder länger in Wien lebt, wird seit dem 1. Juli 2015 um drei Monate vorgereiht.

 

Schritte zu ihrer Gemeindewohnung in Wien

Gemeindewohnung Wien Direktvergabe

Die Direktvergabe einer Gemeindewohnung in Wien erfolgt im nächsten Schritt durch eine Registrierung bei der Wohnberatung Wien. Die Direktvergabe ist eine Möglichkeit der Wohnungsweitergabe für unsere bestehenden MieterInnen. Der Vorteil: Sie müssen ihre Wohnung bei der Kündigung nicht ausräumen, gleichzeitig können InteressentInnen mit Wohn-Ticket auf eine möblierte Wohnung zurückgreifen. Jede Wohnung, die in die „Direktvergabe“ aufgenommen wird, wird mit einem Datum versehen. Alle BesitzerInnen eines Wiener Wohn-Tickets können nun – parallel zu den zwei Wohnungsangeboten von Wiener Wohnen – alle Angebote der Direktvergabewohnungen nach ihren Präferenzen (Bezirk, Wohnungsanlage, etc.) durchsuchen. Wichtig: Das Datum der Wohnung muss mit dem Vormerkdatum am Wohn-Ticket übereinstimmen. So wird sichergestellt, dass InteressentInnen, die sich schon früher angemeldet haben, auch zuerst auf die Direktvergabewohnungen zugreifen können.

Zugang zu Gemeindewohnungen wird strenger

Wiener Gemeindewohnung

Eine Gemeindewohnung zu suchen ist allerdings nicht immer eine einfache Angelegenheit. Besonders für jene, die noch nicht so lange in Wien leben. Wie bereits vorhin angesprochen gibt es seit dem 1. Juli ein „Bonus-System“ für alteingesessene Wiener. So rückt man in der Warteliste um drei Monate nach vor, sofern man schon volle fünf Jahre in Wien lebt. Bei zehn Jahren sind es bereits sechs Monate. Der maximale Bonus beträgt bei 15 Jahren Wohnsitz neun Monate. 

Bazar Gemeindewohnung

Man kann eine Gemeindewohnung online anmelden. Es funktioniert bei einer Gemeindewohnung aber auch via Direktvergabe über einen Bazar. Machen Sie sich hierzu entweder über www.bazar.at oder über „willhaben“ schlau. 

Gemeindewohnung tauschen

Um eine Gemeindewohnung tauschen zu können, müssen Sie mindestens fünf Jahre Hauptmieter in einer solchen Wohnung sein. Außerdem darf es keine mietrechtlichen Bedenken geben. Sie dürfen beispielsweise nicht mit der Miete in Rückstand geraten. Zusätzlich dazu muss bei beiden Tauschpartnern ein beruflicher, sozialer oder gesundheitlicher Grund für einen solchen Tausch vorliegen. 

Falls eine Gemeindewohnung nichts für Sie ist, gibt es mit Smart Wohnungen die ideale Alternative.

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